musicboxDLX – Allgemeine Geschäftsbedingungen der elbsilber GmbH
elbsilber ist Urheber der „musicboxDLX“. Die musicboxDLX ist ein Musik- Beschallungssystem für Gastronomie, Hotelgewerbe und andere Gewerbe mit direktem Kundenzugang. Die „musicboxDLX“ funktioniert wie ein „virtueller DJ“, der aus unterschiedlichen, vorselektierten, hochqualitativen Musikkatalogen rund um die Uhr individuelle Musik- und Entertainmentprogramme automatisch zusammen- stellt und abspielt. Dadurch ist es möglich, funktionale Räume z.B. die eines Hotels, SPA-Bereiche, Restaurants, Bar, Verkaufs- oder Behandlungsräume etc. individuell und der gewünschten Stimmung entsprechend zu beschallen (funktions- und situ- ationsabhängige Stimmungs-Steuerung). Dieses innovative Musiksystem gibt z.B. einem Hotelier die Möglichkeit, seinen Gästen ein neuartiges und individuelles Erlebnis zu bieten. Darüber hinaus wird der Kundenservice und die Gästebetreu- ung unterstützt und optimiert. Die „musicboxDLX“ ist darüber hinaus auch in der Lage, Daten über das Kundenverhalten in Abhängigkeit von der gespielten Musik zu erheben und zu analysieren. Vor diesem Hintergrund bietet elbsilber die Nutzung von der „musicboxDLX“ zu den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an:
1. Leistungen von elbsilber: „musicboxDLX“-Programm und Zusatzdienste
1.1. Die elbsilber GmbH (nachfolgend „elbsilber“ genannt) stellt dem Kunden das vereinbarte „musicboxDLX“-Programm in der vereinbarten Zeitspanne, näher de- finiert in Anlage 2, nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung (diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Anlagen werden zusammen als der „Vertrag“ bezeichnet). Zur Nutzung des „musicboxDLX“-Pro- gramms wird dem Kunde nur nach Maßgabe dieses Vertrags und ausschließlich auf den von elbsilber zugelassenen und zur Verfügung gestellten Empfangsgeräten (nachfolgend „Empfangsgerät“ genannt) gestattet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder Verwertung des „musicboxDLX“-Programms außer- halb dieses Vertrags, insbesondere nach dessen Beendigung. Eine Lizenz, welcher Art auch immer, wird dem Kunden mit diesem Vertrag nicht erteilt.
1.2. Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten (wie etwa Datenerfassung und –analyse), die elbsilber neben dem „musicboxDLX“-Programm anbietet, gelten er- gänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die von elbsilber jeweils gesondert dafür festgesetzten Bestimmungen.
1.3. Empfangsgerät
1.3.1. Der Kunde benötigt zur Nutzung des „musicboxDLX“-Programms ein Emp- fangsgerät gemäß Ziffer 1.1. Das Empfangsgerät kann sein a) ein neues Gerät, b) ein gebrauchtes, jedoch neuwertiges Gerät oder c) ein Leihgerät. Das Empfangsgerät wird, sofern nicht anders vereinbart, dem Kunden rechtzeitig vor dem vereinbarten Beginn des Vertrags als Paketsendung an die vom Kunden benannte Adresse ge- schickt. 1.3.2. Soweit von elbsilber bei Abschluss des Vertrags angeboten, kann der Kunde ein neues Empfangsgerät von elbsilber kaufen. Beim Kauf eines neuwerti- gen, aber industriell überholten Gerätes von elbsilber ist die Frist für die Geltendma- chung von Ansprüchen wegen Mängeln auf 12 Monate seit Ablieferung beschränkt. Ansprüche wegen Mängeln im Zusammenhang mit dem Display des Empfangsge- räts sind, soweit gesetzlich zulässig, sowohl beim Kauf eines neuen wie eines neu- wertigen Empfangsgeräts ausgeschlossen.
1.3.3. Das Empfangsgerät bleibt bis zur Zahlung aller Gebühren für die vereinbarte Mindestlaufzeit des Vertrags im Eigentum von elbsilber.
1.3.4. Soweit von elbsilber bei Abschluss dieses Vertrags angeboten, kann der Kunde von elbsilber bis zur Beendigung dieses Vertrags ein Empfangsgerät leihen (nachfolgend „Leihgerät“ genannt). Das Eigentum am Leihgerät verbleibt stets bei elbsilber.
1.3.5. Für das Leihgerät leistet elbsilber in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang des „musicboxDLX“-Programms und Schäden des Leihgeräts während der Dauer des Vertrags kostenlos innerhalb von 48 Stunden beseitigt werden bzw. das Leihgerät durch ein anderes Leihgerät ersetzt wird. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen zu- rückzuführen sind. Der Kunde hat in diesem Fall das Leihgerät auf eigene Kosten an elbsilber zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden.
1.3.6. Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung dieses Vertrags das Leihgerät auf eigene Kosten und Gefahr an elbsilber zurückzugeben, sofern elbsilber nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufs- bestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist elbsilber berechtigt, nach eigener Wahl bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe eine nach billigem Ermessen zu bestimmende monatliche Nutzungsentschädigung für das Leihgerät oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe eine Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des Leihgeräts zu fordern. Gibt der Kunde das Leihgerät nicht im ordnungsge- mäßen Zustand zurück, behält sich elbsilber vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen.
1.3.7. elbsilber behält sich vor, die Software eines Empfangsgeräts jederzeit kosten- frei durch elbsilber aktualisieren zu lassen. Der Kunde erkennt an, dass es in diesem Zusammenhang zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die auf dem Empfangsgerät gespeichert sind, kommen kann. Die Rechte des Kunden nach Ziffer 4 dieses Vertrages bleiben unberührt.
2. Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden
a) Die ersten zwei Wochen ab Anlieferung der Musikboxen sind eine Testphase, in der der Kunde jederzeit zur Vertragsbeendigung berechtigt ist. Geleistete Zahlun- gen werden Zug um Zug gegen Rücksendung der Musikboxen zurückerstattet.
2.1. Dem Kunden obliegt die Bereitstellung a) eines Stromanschlusses, b) eines unbeschränkten und dauerhaften Zugangs zu einen Internetanschluss sowie c) eine funktionsfähige Audio-Hausanlage. Näheres regelt Anlage 1. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Dem Kunden ob- liegt die Bereitstellung und Installation des von elbsilber zur Verfügung gestellten Empfangsgeräts.
2.2. Elbsilber benötigt in regelmäßigen Abständen Leitungskapazitäten u.a. für das Aufspielen von Updates, Wartungsarbeiten o.ä. Hierfür stellt der Kunde sicher, dass die in Anlage 1 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
2.3. Der Kunde ist für die Anmeldung für bzw. Entrichtung von jeglichen Gebühren für die Nutzung von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere GEMA, VG Wort o.ä. selbst verantwortlich.
2.4. Für den Fall, dass der Kunde das Programmangebot außerhalb der in diesem Vertrag bestimmten Bereiche und Zwecke nutzt, ist elbsilber berechtigt, vom Kun- den eine Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht aus der jeweils doppelten jährlichen Gebühr des entsprechenden „musicboxDLX“-Programms. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass die missbräuchliche Nutzung des „musicboxDLX“-Programms über einen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jahreszeitraum erfolgte. elbsilber bleibt die Geltendmachung eines über die Ver- tragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten.
2.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Leihgerät Dritten zu überlassen. Davon aus- genommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von elbsilber mit der Reparatur beauftragten Dritten. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtig- te Modifikation an der Software oder Hardware eines Leihgeräts ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, elbsilber über alle Schäden an einem Leihgerät oder dessen Verlust unverzüglich zu unterrichten.
3. Vergütungsregelungen
3.1. Die gemäß Anlage 2 festgelegten monatlichen Gebühren und sonstige monat- liche Zahlungen werden im Voraus zum Ende des jeweiligen Vormonats des Ka- lendermonats der Leistungserbringung durch elbsilber fällig und zahlbar. Ggf. ver- einbarte Einmalzahlungen z.B. Bereitstellungsgebühren bzw. Servicepauschalen werden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen verein- bart wurden, fällig und zahlbar. Die unaufgeforderte Rückgabe eines Leihgeräts vor Ablauf des Vertrags entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht der ver- traglich vereinbarten monatlichen Beiträge.
3.2. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so gilt der gesetzliche Verzugszins.
4. Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt
4.1. Der Kunde ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Program- mausfall die Gebühren entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu min- dern, soweit elbsilber die Störung zu vertreten hat. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zu der Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten Unterbrechungen, die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden ausmachen. Bei einem vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als 6 Stunden ab Beginn der 7. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen im jeweiligen Kalenderjahr. Kein Programmausfall liegt vor, wenn der Kunde seinen Obliegenheiten gemäß Ziffer 2.1. oder 2.2. nicht nachkommt.
4.2. Ziffer 4.1. gilt entsprechend, wenn durch Softwareaktualisierungen auf dem Empfangsgerät ein Programmempfang vorübergehend nicht möglich ist.
4.3. Für sämtliche Leistungen von elbsilber unter diesem Vertrag gilt: elbsilber haf- tet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet elbsilber – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern Kardinalpflichten (d.h. solche Verpflichtungen, deren Er- füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermögli- chen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf), verletzt werden und sie ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haf- tung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz). Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von elbsilber.
4.4. Ist der Kunde mit der Zahlung der Gebühren im Verzug, so kann elbsilber bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung das „musicboxDLX“-Programm bis zur voll- ständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzugs aussetzen.
4.5. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt elbsilber diesen Vertrag aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden wich- tigen Grundes, ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes statt der Leistung in Höhe der Gebühren für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpflichtet. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstan- den ist.
4.6. Macht elbsilber von einem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch und hat der Kunde im Rahmen dieses Vertrages ein Empfangsgerät gekauft, so ist elbsilber be- rechtigt, vom Kaufvertrag über das Gerät zurückzutreten und sein Eigentumsrecht gemäß Ziffer 1.3.3.geltend zu machen. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Rück- gabe des Empfangsgeräts nicht nach, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.3.6. entsprechend. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird auf die Gebühr bzw. den Scha- densersatz angerechnet.
4.7. Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
5. Datenschutz
Die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufigkeit seiner Nutzung der von elbsilber erbrachten Leistungen werden von elbsilber erhoben, gespeichert und genutzt, soweit dies für die Bearbeitung dieses Vertrags erforderlich ist.
6. Vertragsdauer/Kündigung
6.1. Dieser Vertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch je- weils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Kunde oder elbsilber jeweils 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigen.
6.1.1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Gebühr beginnt mit der Übergabe des Empfangsgeräts an den Kunden.
6.1.2. Für den Fall, dass die Übergabe des Empfangsgeräts sich durch ein Verschul- den des Kunden verzögert, beginnt die Verpflichtung zu Zahlung der vereinbarten Gebühr spätestens zum Ende des Monats des Vertragsschlusses.
6.2. elbsilber ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände, die nicht dem Einflussbereich von elbsilber unterliegen. Dies sind z.B. Erdbeben, Über- schwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.
7. Referenz
Die elbsilber GmbH darf nach Vertragsabschluss den Auftraggeber als Referenz für das Produkt „musicboxDLX“ in jeglicher Kommunikation nutzen. Nach erfolgreicher Einführung der „musicboxDLX“ erklärt sich der Auftraggeber bereit, der elbsilber GmbH ein Testimonial für Kommunikations- und Werbezwecke zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren benennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner an den sich mögliche weitere Interessenten wenden können, um die Erfahrungen mit der „mu- sicboxDLX“ sowie mit der elbsilber GmbH zu erfragen.
8. Sonstige Regelungen
8.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführ- bar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestim- mung ist vielmehr durch eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke.
Anlage 1:
Diese Anlage konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien, die sich aus diesem An- gebotsvertrag ergeben.
Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden
Dem Kunden obliegt die Bereitstellung a) eines Stromanschlusses mit dauerhaft und konstant mindestens 3 Ampere bei 5 Volt Spannung, b) eines unbeschränkten und dauerhaften Internetanschlusses von mindestens 1024 kBit/s über einen LAN- oder WLAN-Anschluss c) eine funktionsfähige Audiohausanlage mit einem freien Audioeingang.
Anlage 2:
Diese Anlage konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien, die sich aus diesem An- gebotsvertrag ergeben.
Vergütung und Fälligkeit
a. Für die Durchführung der in den AGB beschriebenen Leistungen er- hält elbsilber eine einmalige Gebühr (siehe Artikelnummern 100030 und/ oder 100031), sowie eine wiederkehrende Pauschale (siehe Artikelnummern MB-ORIGINAL und/oder MB-PREMIUM). Die Übergabe der Empfangsgeräte erfolgt auf Leihbasis.
b. Für den Beginn der Berechnung ist die Auslieferung der Musicbox maßgeblich.
Vertragsdauer und Kündigung
a. Der Vertrag beginnt zum Datum der Aussendung der musicboxDLX und wird für die Dauer von, (siehe Artikelnummern: MB-ORIGINAL und/oder MB-PREMIUM) geschlossen.
b. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. zum Ablauf des jeweiligen Verjährungsjahres schriftlich kündigt.
c. Wenn ein Leihgerät defekt ist, so kann ein Ersatzgerät zu einem einmaligen Preis von (siehe Artikelnummern: MB-S01-LAN und/oder MB-G01-LAN) gekauft werden.
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
a. Der Kunde ist verpflichtet, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen.